fepli
Veranstalter:innen und KontenAdmins

Neue Veranstalter:innen einladen

Wenn eine Organisation noch kein Veranstalter-Profil hat, laden Sie sie per E-Mail ein. Sie legt ihr Profil und ihren Zugang dann selbst an.

Voraussetzungen

  • Kontoart Admin.
  • Sie haben die E-Mail-Adressen der Ansprechpersonen.

Schritte

  1. Wählen Sie Veranstalter:innen.
  2. Wählen Sie Einladungen und dann Veranstalter einladen.
  3. Geben Sie unter E-Mail-Adressen die Adressen ein, z. B. name@example.org. Sie können auch eine Liste einfügen.
  4. Prüfen Sie die erkannten Adressen. Adressen, deren Konto schon zu einem Veranstalter-Profil gehört, überspringt fepli.
  5. Wählen Sie Weiter zur Nachricht.
  6. Um die Einladung anzupassen, ändern Sie ihren Text.
  7. Wählen Sie Vorschau ansehen, und prüfen Sie die E-Mail.
  8. Wählen Sie „{Anzahl} Einladungen senden“ und in der Rückfrage Einladungen verschicken.

Von Einladungen zur Rundmail, rechts unten die Rückfrage vor dem Versand.

Ergebnis

Jede Adresse erhält einen persönlichen Registrierungslink. Er gilt so lange, wie unter Einladungen gültig für eingestellt ist. Ist dort nichts eingetragen, gilt er 14 Tage. Bis zur Registrierung steht die Adresse unter Einladungen als eingeladen.

Wenn es nicht klappt

ProblemAbhilfe
Die Organisation hat schon ein Veranstalter-Profil.Laden Sie die Person im Veranstalter-Profil unter Team mit Konto einladen ein, siehe Veranstalter:innen: Team.
Der Link läuft bald ab.Öffnen Sie Einladungen und wählen Sie bei ihr Erneut senden.
Der Link ist abgelaufen.Die Einladung steht unter Einladungen noch 30 Tage gelb markiert. Laden Sie die Adresse danach erneut ein.
Der Link führt auf eine Seite, die es nicht gibt.Liegt das Admin-Panel seit dem Versand auf einer eigenen Domain, gilt der Link nicht mehr. Öffnen Sie Einladungen und wählen Sie bei ihr Erneut senden.
Eine Einladung ging an die falsche Adresse.Öffnen Sie Einladungen und wählen Sie bei ihr Zurückziehen. Der Link funktioniert dann nicht mehr; die E-Mail selbst lässt sich nicht zurückholen.

Siehe auch